- νέμεσις
- νέμεσις, ἡ, (eigtl. von νέμω, das Zuteilen des Gebührenden); (1) der gerechte Unwille, den man über ein Unrecht, etwas Ungebührliches, Unschickliches empfindet, Entrüstung und ausgesprochener Tadel, bes. Unwille über unverdientes Glück oder unwürdigen Gebrauch desselben, als Tugend in der Mitte stehend zwischen φϑόνος, Reue, und ἐπιχαιρεκακία, Schadenfreude; die Rache, Ahndung der Götter. Auch Mißgunst, Neid; auch Strafe. (2) das was gerechten Unwillen verdient, der Gegenstand gerechten Unwillens; οὐ νέμεσις, man darf es nicht übel nehmen, nicht tadeln, es ist nicht zu mißbilligen, zu verdenken; εἰ δ' ἔπεστι νέμεσις, οὐ λέγω, wenn man nicht darf, si nefas est. Daher auch (3) Unwille über ein selbstbegangenes Unrecht, Scheu vor strafwürdigen Handlungen, Ehr- und Rechtsgefühl. Personifiziert: Nemesis (die Tochter der Nacht) neben Αἰδώς, die sittliche Scheu. Auch ist sie die Glück und Recht gleich verteilende Göttin, die bes. das Übermaß im Menschenleben haßt und aufhebt, den aus großem Glück entstehenden Übermut der Menschen bestraft und überhaupt darauf sieht, daß der Mensch sich nicht überhebe und nicht über die ihm von der Gotteit gesteckten Grenzen hinausgehe
Wörterbuch altgriechisch-deutsch . 2010.